Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gruppenstunden:

Bei den Gruppenstunden wird nach den Ferien ein Einzahlungsschein mit dem entsprechenden Betrag für das Quartal verteilt.
Erst wenn das Quartal abgeschlossen ist wird die Quittung dafür verteilt. Da diese nicht vor Abschluss des Kurses bei der Krankenkasse für die Rückerstattung eingereicht werden darf. 
Längere Abwesenheiten (nur ab 3 x Abwesenheit in Folge)
Bei Ferien: Ferien ab 3 x in Folge, müssen vor den Quartalsferien gemeldet werden.
Krankheit: Bei Krankheit ab 3 x in Folge wird der bereits bezahlte Betrag (nur die Absenzen) zurückerstattet oder bei der nächsten Quartalsrechnung abgezogen. Auf Verlangen ist ein Arztzeugnis vorzuweisen. 
Kürzere Ferien und Krankheitsabsenzen: Können nach Absprache mit mir in anderen Stunden vor oder nachgeholt werden. Diese können nur nachgeholt werden, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen.


Einzelunterricht/Behandlungen:

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.
-Zu kurzfristige Absage 50 %
-Nichterscheinen 100% 
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden individuelle Behandlungstermine festgelegt. Diese Termine sind ausschliesslich für Sie reserviert. Bei verspätetem Erscheinen kann die Behandlungszeit nicht verlängert werden.

Datenschutz

Alle Kundendaten und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht. Sie werden nicht an Dritte abgegeben und absolut vertraulich behandelt. Nur wenn die vorherige Einwilligung vom Klienten gegeben wurde, dürfen Auskünfte an Ärzte oder Dritte abgegeben werden.

Krankenkasse

Mit der entsprechenden Zusatzversicherung, (meistens Natura, Diversa) kann die Therapie über die Krankenkasse ganz oder teilweise verrechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse. Bei Unfall empfiehlt es sich vorgängig abzuklären, ob eine Kostenübernahme durch die SUVA gutgeheissen wird.